Prüfsachverständiger für 
Rauchabzugsanlagen 
Bauaufsichtlich anerkannt durch die Bezirksregierung Düsseldorf 

Ich prüfe natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen
gemäß Prüfverordnung Ihres Bundeslandes.
Von Bochum und Essen aus bin ich überwiegend im Ruhrgebiet und in ganz NRW im Einsatz.

Mein Konzept

Präzise Prüfungen. 
Pragmatische Lösungen.

Ich arbeite dafür, dass Menschen am Ende eines Tages sicher wieder nach Hause kommen. In großen Sonderbauten sind sicherheitstechnische Anlagen ein entscheidendes Mittel, um dieses Ziel auch im Brandfall zu erreichen. Ich setze mich dafür ein, dass Rauchabzugsanlagen korrekt geplant, fachgerecht gebaut – und im Ernstfall auch wirklich betriebssicher und wirksam sind.

Ich prüfe natürliche (NRA inkl. NRWG) und maschinelle (MRA) Rauchabzugsanlagen auf Ihre Betriebssicherheit und Wirksamkeit in allen großen Sonderbauten, z. B. 
Industriehallen, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen, große Bürogebäude, Messen, Bahnhöfe, Flughäfen und Garagen. 

Gerne unterstütze ich Sie bei folgenden Themen

Planprüfung 
Entrauchung

Eine Entrauchungsanlage ist nur so gut wie ihre Planung. Damit sie im Ernstfall funktioniert – und ohne Verzögerung abgenommen werden kann – ist eine fachkundige Prüfung bereits in der Planungsphase entscheidend. Bereits im Entwurf (LP3) und zur Genehmigung (LP4) sollte das Simulationsgutachten und das Entrauchungskonzept durch einen Prüfsachverständigen geprüft werden. Spätestens jedoch mit Beginn der Ausführungsplanung, wenn es darum geht die richtigen Produkte auszuwählen und die Planung umzusetzen, sollte ein anerkannter Prüfsachverständiger hinzugezogen werden, um Planungsfehler frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Nur so steht einer problemlosen Abnahme nichts im Weg. 

Gerne unterstütze ich Sie frühzeitig im Planungsprozess - mit der Prüfung Ihres Entrauchungskonzepts, Ihrer Simulation oder der Umsetzung der Planung, von der Entwurfsphase bis zum fertigen Gebäude.

 

Funktionsprüfung im Bestand und Neubau 

Gerade bei Bestandsgebäuden oder Umnutzungen fehlt oft eine verlässliche Aktenlage. Dann stellt sich die Frage: Welche Leistungsfähigkeit hat die vorhandene Rauchabzugsanlage wirklich? In vielen Fällen lassen sich auch mit Bestandsanlagen ohne teuren Komplettaustausch aktuelle Anforderungen erfüllen.

Im Neubau geht es darum zu klären, ob die Anlage funktionstüchtig ist und ob sie tatsächlich einhält, was von ihr gefordert wird.

Zur fundierten Beurteilung kommen neben sorgfältiger Dokumentenprüfung auch modernste Simulationen und Realbrandversuche (Heißrauchversuche nach vfdb) zum Einsatz. 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Funktionsprüfung – sei es durch einen Realbrandversuch oder über eine simulationsgestützte Leistungsbeurteilung Ihrer Anlage.

 

Prüfungen gemäß PrüfVO

In Sonderbauten – und je nach Vorgabe aus dem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung – sind Rauchabzugsanlagen (RAA oder RWA) regelmäßig durch einen anerkannten Prüfsachverständigen zu prüfen. Die Prüffristen gemäß der nordrhein-westfälischen Prüfverordnung (PrüfVO NRW) lauten:

- Natürliche Anlagen: alle 6 Jahre.
- Maschinelle Anlagen: alle 3 Jahre.

Auch nach schwerwiegenden Mängeln, baulichen Änderungen oder Anpassungen an der Rauchabzugsanlage ist eine erneute Prüfung erforderlich. 

Dabei wird bestätigt, dass die Betriebssicherheit, Wirksamkeit und das Zusammenwirken mit anderen sicherheitstechnischen Anlagen weiterhin sichergestellt ist.

Gerne übernehme ich für Sie die bauordnungsrechtlich geforderten Prüfungen Ihrer Rauchabzugsanlage gemäß PrüfVO. Schwerpunkt Ruhrgebiet, Rheinland und NRW (auf Anfrage bundesweit).

 

Ihr Prüfsachverständiger 

Bastian Stahra, M. Sc.

Bauaufsichtlich anerkannter 
Prüfsachverständiger für Rauchabzugsanlagen

Zertifizierter Sachverständiger für
vorbeugenden Brandschutz (hhpberlin)

Zertifizierter Fachplaner 
Entrauchung (I.F.I. Aachen)

Master of Science im Bauingenieurwesen

Mitglied im TOS - Technische Organisation von Sachverständigen e. V.

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